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Impressum

Firmeninformation

Bewegt – Physikalische Anwendungen und Bewegungstraining für Kleintiere

Mag. (FH) Nadine Haas

Standort der Gewerbeberechtigung

Lokalbahnplatz 5

4600 Wels

Unternehmensgegenstand

Tiermassage & Bewegungstraining für Kleintiere

Kontaktdaten

Telefon: 0664 – 993 644 96

E-Mail: office@bewegt-kleintiere.at

Web: www.bewegt-kleintiere.at

Weitere Informationen

Umsatzsteuerbefreit gem. Kleinunternehmerregelung §6 Abs 1Z 27 UStG.

GISA-Zahl: 38031694

Behörde: Magistrat der Stadt Wels

Mitglied der WKO

Gewerbeart

Freies Gewerbe

Gewerbewortlaut: Ausbildung, Betreuung, Pflege, Abwiegen, Messung und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten

Berufsbezeichnung

Zertifizierte Tiermasseurin und Bewegungstrainerin

Tiermasseure und Bewegungslehrer arbeiten mit und an gesunden Tieren unter Anwendung von Techniken der Massage und Bewegungslehre, um Bewegungsabläufe zu verbessern und dadurch Körper- und Selbstbewusstsein, Körperwahrnehmung, Koordinationsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit zu steigern sowie die Leistungsfähigkeit zu erhalten und wiederherzustellen. Zum Berufsbild der WKO

Das kranke Tier fällt unter die Behandlungshoheit des Tierarztes und die Arbeit ist nur unter Anleitung und Aufsicht des behandelnden Tierarztes erlaubt, sofern der Tiermasseur, Tierbewegungslehrer/-trainer  als Hilfesteller gem. Tierärztegesetz in Erscheinung tritt. Die Verantwortung für die Behandlung obliegt dem zuweisenden Tierarzt.

Ein Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit regelt die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Tierarzt und Tiermasseur, Tierbewegungslehrer/-trainer. Die Arbeit an kranken Tieren darf ausschließlich nach Anordnung und unter Aufsicht des behandelnden Tierarztes erfolgen. (Gemäß §24 Tierärztegesetz und Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit, GZ: BMG-74120/0005-II/B/10a/2014). Zum Erlass

Beim Verdacht einer Erkrankung des vorgestellten Tieres, muss das Tier unmittelbar an den behandelnden Tierarzt verwiesen werden. Infolge kann der Tiermasseur aber zur Mithilfe herangezogen werden. (Lt. Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit, GZ: BMG-74120/0005-II/B/10a/2014).

Copyrights

Logo: Mag. (FH) Nadine Haas

Fotos: Brigitte Gradwohl Photography

Webvorlage: WordPress

Rechtliche Hinweise: 

Tiermasseure und Bewegungstrainer arbeiten mit und an gesunden Tieren unter Anwendung von Techniken der Massage und Bewegungslehre, um Bewegungsabläufe zu verbessern und dadurch Körper- und Selbstbewusstsein, Körperwahrnehmung, Koordinationsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit zu steigern sowie die Leistungsfähigkeit zu erhalten und wiederherzustellen. (Lt. Berufsbild Tiermasseur und Tierbewegungslehrer/-trainer der WKO, Stand 28.03.2023).

Beim Verdacht einer Erkrankung des vorgestellten Tieres, muss das Tier unmittelbar an den behandelnden Tierarzt verwiesen werden. Infolge kann der Tiermasseur zur Mithilfe herangezogen werden. (Lt. Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit, GZ: BMG-74120/0005-II/B/10a/2014).

Die Arbeit an kranken Tieren darf ausschließlich nach Anordnung und unter Aufsicht des behandelnden Tierarztes erfolgen. (Gemäß §24 Tierärztegesetz und Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit, GZ: BMG-74120/0005-II/B/10a/2014)