Impressum
Firmeninformation
Bewegt – Physikalische Anwendungen und Bewegungstraining für Kleintiere
Mag. (FH) Nadine Haas
Standort der Gewerbeberechtigung
Lokalbahnplatz 5
4600 Wels
Unternehmensgegenstand
Tiermassage & Bewegungstraining für Kleintiere
Kontaktdaten
Telefon: 0664 – 993 644 96
E-Mail: office@bewegt-kleintiere.at
Web: www.bewegt-kleintiere.at
Weitere Informationen
Umsatzsteuerbefreit gem. Kleinunternehmerregelung §6 Abs 1Z 27 UStG.
GISA-Zahl: 38031694
Behörde: Magistrat der Stadt Wels
Mitglied der WKO
Gewerbeart
Freies Gewerbe
Gewerbewortlaut: Ausbildung, Betreuung, Pflege, Abwiegen, Messung und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten
Berufsbezeichnung
Zertifizierte Tiermasseurin und Bewegungstrainerin
Tiermasseure und Bewegungslehrer arbeiten mit und an gesunden Tieren unter Anwendung von Techniken der Massage und Bewegungslehre, um Bewegungsabläufe zu verbessern und dadurch Körper- und Selbstbewusstsein, Körperwahrnehmung, Koordinationsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit zu steigern sowie die Leistungsfähigkeit zu erhalten und wiederherzustellen. Zum Berufsbild der WKO
Das kranke Tier fällt unter die Behandlungshoheit des Tierarztes und die Arbeit ist nur unter Anleitung und Aufsicht des behandelnden Tierarztes erlaubt, sofern der Tiermasseur, Tierbewegungslehrer/-trainer als Hilfesteller gem. Tierärztegesetz in Erscheinung tritt. Die Verantwortung für die Behandlung obliegt dem zuweisenden Tierarzt.
Ein Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit regelt die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Tierarzt und Tiermasseur, Tierbewegungslehrer/-trainer. Die Arbeit an kranken Tieren darf ausschließlich nach Anordnung und unter Aufsicht des behandelnden Tierarztes erfolgen. (Gemäß §24 Tierärztegesetz und Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit, GZ: BMG-74120/0005-II/B/10a/2014). Zum Erlass
Beim Verdacht einer Erkrankung des vorgestellten Tieres, muss das Tier unmittelbar an den behandelnden Tierarzt verwiesen werden. Infolge kann der Tiermasseur aber zur Mithilfe herangezogen werden. (Lt. Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit, GZ: BMG-74120/0005-II/B/10a/2014).
Copyrights
Logo: Mag. (FH) Nadine Haas
Fotos: Brigitte Gradwohl Photography
Webvorlage: WordPress